Wie schön, wenn die neue Bleibe endlich gefunden und alle Verträge unter Dach und Fach sind. Aber spätestens dann gilt es zu planen, wie der Umzug ablaufen soll. Helfer müssen in jedem Fall organisiert werden. Der Umzug mit Freunden ist zwar die billigste Option, aber der Zeitaufwand und die körperliche Belastung sind enorm. Hinzu kommt: Verursacht ein privater Helfer einen Schaden und ist nicht haftpflichtversichert, bleiben Umziehende auf den Kosten sitzen. Im direkten Vergleich ist Hilfe vom Profi sicherer und schnell und dadurch oft nicht viel teurer. Für Verbraucher wichtig zu wissen: „Je früher die Auftragserteilung an das Umzugsunternehmen erfolgt, desto niedriger ist in der Regel auch der Preis“, sagt Dierk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Er empfiehlt, sich zwei bis drei Angebote von seriösen Möbelspediteuren einzuholen und jeweils alle Leistungen detailliert ausweisen zu lassen: Zum Service eines qualifi­zierten Fachbetriebs gehört deshalb ein Besichtigungstermin, bevor das Angebot gemacht wird. Dabei werden auch Transportwege, das Packvolumen sowie weitere Punkte geklärt: Wer packt die Umzugskisten, müssen Schränke oder die Küche ab- und wieder aufgebaut werden und wie lange dauert das Ganze? Verbraucher erhalten dadurch eine transparente Übersicht über den Aufwand und die Kosten ihres beauftragten Umzugs. Die Auflistung der Arbeitskosten ist außerdem notwendig, um den privaten Umzug später als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen zu können. Qualifizierte Möbelspediteure finden sich auf der AMÖ-Verbraucherplattform.

Tipp: Das Finanzamt hilft beim Umzug

Ein Umzug ist anstrengend und teuer. Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Aufwendungen für einen beruflichen Umzug beispielsweise lassen sich teilweise über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen. Aber auch wer privat eine Möbelspedition bestellt, wird vom Fiskus unterstützt: 20 Prozent der Lohnkosten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abgezogen. Voraussetzungen: die Rechnung weist sowohl den Lohnkostenanteil als auch die Mehrwertsteuer separat aus und wurde nicht bar bezahlt. Außerdem können bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden, etwa für das Streichen der neuen Wohnung. (Advertorial)

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