Ein schöner Sonntagmorgen, die Sonne scheint, der Tag kann entspannt beginnen. Doch der Hund der Nachbarn bellt wieder ununterbrochen. Und damit ist die Gemütlichkeit vorbei. Ausschlafen und Entspannung sind unmöglich, ein Frühstück auf der Terrasse im besten Fall Wunschdenken. Was einmalig vielleicht als Ärgernis angesehen werden kann, endet bei wiederholtem Auftreten immer häufiger als Fall für das Ordnungsamt und die Polizei: Ruhestörung durch Hundegebell ist immer wieder ein schweres Streitthema unter Nachbarn.

Ruhestörung durch Hundegebell: Wenn der beste Freund des Menschen Ärger bereitet

Ruhestörung durch Hundegebell ist ein bekanntes Problem. Besonders in Mehrfamilienhäusern und eng beieinanderstehenden Reihenhäusern kann der tierische Begleiter der Nachbarn durch bellen, jaulen oder winseln schnell eine akustische Belastung darstellen. Wenn die Lärmbelästigung durch Hunde regelmäßig vorkommt, sind Stress und Nachbarkeitsstreits vorprogrammiert. Häufig kann ein Gespräch die Situation entschärfen. Doch wenn der Hund nicht ausreichend erzogen ist, wird das Hundegebell immer wieder für Konflikte sorgen. Oft sind Hundebesitzer und Nachbarn gleichermaßen überfordert mit der Situation.

Ruhestörung durch Hunde: Wie ist die Rechtslage?

Hundebellen ist ein häufiger Streitpunkt in der Nachbarschaft, der nicht selten vor Gericht endet. In vielen Fällen wird das Gebell als Ruhestörung gesehen und in der Rechtslage entsprechend behandelt. Aber nicht jedes Bellen oder Winseln ist unzumutbar für die Nachbarn, vor allem wenn es nicht nur einige Minuten dauert. Deshalb sollten Hundebesitzer einige Regeln einhalten, um den Nachbarn nicht zu stören und um Konflikte zu vermeiden. So gelten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 13:00  Uhr und 15:00 Uhr Ruhezeiten, in denen die Nachbarschaft nicht durch laute Geräusche gestört werden darf. Bellt zudem ein Hund mehr als zehn Minuten am Stück oder über eine halbe Stunde am Tag, gilt dies als Ruhestörung. Eine amtliche Beschwerde kann in solchen Fällen bereits zu einem Bußgeld für den Halter führen.

Sinnvoll ist es zudem, eine Beschwerde an den Vermieter zu senden, denn häufig können Ansprüche bei Mietrechtsstreitigkeiten und Konflikten in Mehrfamilienhäusern nur vom Vermieter geltend gemacht werden – das beinhaltet z.B. Mietminderungen, Abmahnungen, Wohnungskündigungen oder die Forderung nach einer Abschaffung des Hundes. 

§ 117 OWiG: Das Ordnungsamt bei Hundegebell rufen?

Wird Hundegebell als Ruhestörung wahrgenommen, so können sich Betroffene durchaus an das für sie zuständige Ordnungsamt wenden. Diese nehmen die Beschwerde auf und können in den meisten Fällen als Vermittler fungieren. Sollte auch das nichts bringen, können die Ordnungsamtsmitarbeiter auch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach §117 OWiG „Unzulässiger Lärm“ fertigen.

§117 OWiG „Unzulässiger Lärm“
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Wer sich entscheidet, die Behörden hinzuzuziehen, sollte jedoch vorher ein Lärmtagebuch führen und die Belästigung ausreichend dokumentieren. Denn nur so kann das Ordnungsamt anschließend rechtssicher und effektiv handeln. Übrigens: Die Website „Bußgeldkatalog.net präsentiert hier exemplarische Urteile im Rahmen von Ruhestörung durch Hundegebell. 

Wie wird in der Praxis mit Ruhestörung durch Hundegebell umgegangen?

Dass ein Hund keine Uhr lesen und nicht nach einer halben Stunde per Knopfdruck abgestellt werden kann, ist jedem bewusst. Auch die Lautstärke des Hundegebells variiert, abhängig von Hunderasse und Größe des Tieres. Ordnungsämter und Gerichte wissen über diese Unterschiede. Deshalb kommt es häufig zu so genannten Einzelfallentscheidungen, bei denen geprüft wird, wie vorgegangen wird und wie viel Lärm für die Betroffenen zumutbar ist. Was viele Hundehalter nicht wissen: Fühlen sich die Nachbarn durch die anhaltende Lärmbelästigung durch Hundegebell so gestört, dass sie das Ordnungsamt rufen, kann dies einen sofortige Anordnung gegen die Tierhalter verfügen.
Dabei spielt sowohl die Wohnsituation, als auch die Weitläufigkeit von Grundstücken eine wichtige Rolle. Auch die tatsächliche Lärmbelästigung und die Lautstärke werden in die Urteile der Gerichte mit einbezogen. In einer ländlichen Umgebung gelten Hunde beispielsweise zum Alltagsbild dazu. Auch durch die Weitläufigkeit der Grundstücke ist das Bellen rechtlich länger zumutbar, als in einem Hochhaus in der Großstadt. Geht so ein Streitfall vor Gericht, ist also nicht automatisch das Urteil gegen den Besitzer klar. Es wird individuell entschieden.

Wie kann ich damit umgehen, wenn ein Hund in der Nachbarschaft ständig bellt?

Der Gang vor Gericht sollte der letzte Schritt sein. Wer von dieser Ruhestörung betroffen ist, sollte zunächst einmal versuchen, das Gespräch mit dem Besitzer zu suchen. Dabei ist es wichtig, nicht wutentbrannt hinzustürmen und loszuschimpfen. Bewahren Sie Ruhe, auch wenn der Lärm eine große Belastung ist. Versuchen Sie zu verstehen, warum der Hund bellt und erklären Sie, warum Sie sich gestört fühlen. So lässt sich oft schnell und im beiderseitigen Einvernehmen eine Lösung oder ein Kompromiss finden. Oft ist es den Hundehaltern unangenehm, einen „Kläffer“ zu haben. Sie sind von dem Gebell ihres Hundes ebenso gestresst, wenn sie ständig versuchen den Hund ruhig zu halten. Bei einigen Hunderassen ist das schlichtweg nicht möglich. Deshalb ist ein Gespräch immer ein guter Lösungsansatz, damit beide Seiten Verständnis füreinander entwickeln können. Kommen Sie auf keinen Fall auf die Idee gleiches mit gleichem zu vergelten. Selbst Lärm zu machen, sonntags beispielsweise Rasen zu mähen oder die Musik mitten in der Nacht aufzudrehen, schürt weitere Konflikte.

Wenn es unvermeidbar erscheint, den Besitzer anzuzeigen, ist ein Lärmprotokoll wichtig. Wann, wie lange, wie oft und wie laut bellt der Hund? Was wurde im Vorfeld getan, um die Situation zu lösen? So kann zum Beispiel der Vermieter informiert und um Hilfe gebeten worden sein.
Auch sollten zusätzliche Zeugen, z.B. weitere Nachbarn gefunden werden, die sich ebenfalls gestört fühlen und bereit sind, die Ruhestörung durch Hundegebell zu bezeugen. Letztendlich ist die Polizei der Ansprechpartner, um eine entsprechende Anzeige aufzunehmen.

Ein Hund guckt in die Kamera, um ihn herum liegen zerstörte Alltagsgegenstände.

Wenn Hunde Langeweile haben, müssen häufig Küchenrollen, Sofakissen und die Dekoration als Spielobjekte herhalten. Daraus entstehender Lärm kann vor allem bei wiederholtem Auftreten zum Streitpunkt in der Nachbarschaft werden. Wer einen Hund besitzt, sollte also darauf achten, ihn entsprechend auszulasten.

Warum bellt der Hund?

Hundebesitzer lieben ihre vierbeinigen Freunde und sind sich dieser Lärmbelastung oft bewusst. Denn sie empfinden das Bellen des eigenen Hundes als Kommunikation und als nicht störend. Steht dann plötzlich ein Nachbar mit einer Beschwerde vor der Tür, sind viele Hundehalter unangenehm überrascht.
Oft bellen Hunde, weil ihnen Beschäftigung fehlt. Oder sie versuchen auf ein Problem wie z.B. Hunger, Durst oder eine volle Blase aufmerksam zu machen. Angst kann auch eine Rolle spielen. Einige Hunderassen sind als Schutz- und Wachhunde gezüchtet. Diese Tiere sehen ihre Aufgabe darin, Eindringlinge durch bellen anzuzeigen oder zu vertreiben.

Wie kann ich als Hundebesitzer reagieren?

In vielen Fällen lässt sich das Problem mit Training beheben. Am besten sollten sich Hundebesitzer kompetente Hilfe bei einem Hundetrainer suchen. Ist der Hund nicht ausgelastet, sind lange Spaziergänge oder das Üben von Tricks eine gute Lösung. Wenn das Tier durch die Berufstätigkeit der Halter lange allein sein muss, sollten Sie über einen Hundesitter nachdenken. Bedenken Sie dabei: Hunde sind Rudeltiere. Sie längere Zeit alleine zu lassen, widerspricht ihrer Natur, Bellen und Jaulen sind also eine natürliche Reaktion, um auf die Einsamkeit aufmerksam zu machen.

Auf keinen Fall darf der Hund allerdings Verhalten bestraft werden. Das Tier ist nicht das Problem, es macht nur darauf aufmerksam. Deshalb sollten Hundehalter zunächst, die Ursache für das Verhalten ihres Vierbeiners herausfinden und verstehen. Dann lässt sich die Ruhestörung durch Hundegebell schnell eindämmen.

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