Jeder von uns hat es wahrscheinlich schon mindestens einmal erlebt – zu laute Nachbarn. Es ist bereits spät am Abend, am nächsten Morgen muss früh aufgestanden werden, doch die laute Musik vom Nachbarn auf der anderen Seite des Flurs oder das Getrampel aus der oberen Wohnung lässt ein ruhiges Einschlafen unmöglich werden. Doch was ist eigentlich erlaubt und ab wann wird von einer Ruhestörung gesprochen? 

Laute Nachbarn: ab wann wird von einer Lärmbelästigung gesprochen?

Laute Geräusche aus der Wohnung nebenan sind der häufigste Grund für Streitigkeiten unter Nachbarn. Das liegt daran, dass laute und sehr unangenehme Geräusche eine gesundheitsschädigende Stressreaktion auslösen. Der Körper ist dann nicht mehr dazu in der Lage, sich zu entspannen, Betroffene reagieren häufig über, weil sie gestresst sind. Ist dann auch noch der Verursacher des Lärms uneinsichtig, ist eine Auseinandersetzung vorprogrammiert. Regelmäßiges Geschrei stört viele Menschen besonders, auch laut wummernde Musik nervt und führt häufig zum Streit. Doch bis zu welchem Punkt sind die Nachbarn einfach nur unhöflich laut und ab wann spricht man von einer ernsthaften Ruhestörung?

Bevor geklärt werden kann, wann eine Ruhestörung vorliegt, ist ein Blick auf die allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten wichtig:

Gesetzliche Ruhezeiten:

  • Mittagsruhe von 12 Uhr bis 15 Uhr
  • Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr
  • ganztägige Ruhe an gesetzlichen Feier- und Sonntagen

In diesen Ruhezeiten gilt generell, dass keine Geräusche verursacht werden dürfen, die lauter sind als 65 dB.

Zu lautes Staubsaugen

Die Auswahl der Staubsauger ist groß. Auch bei der Lautstärke gibt es deutliche Unterschiede. In diesem Fall kommt es darauf an, wie viel Geld Sie in die Anschaffung des Staubsaugers investieren. Staubsauger gelten dann als „sehr leise“, wenn die Geräusche des Gerätes nicht lauter als 65 dB sind. Sollten Sie ein sehr leises Modell besitzen, ist es theoretisch möglich, zum Beispiel auch mitten in der Nacht zu saugen, da diese Sauger die maximale Grenze von 65 dB in den Ruhezeiten nicht überschreiten. Das Problem bei diesen Geräten ist allerdings, dass die sehr leisen Modelle deutlich teurer sind. Wenn Sie einen Staubsauger besitzen, der lauter als 65 db ist, dann sollten Sie auf das Staubsaugen innerhalb der Ruhezeit verzichten, um keinen Streit mit Ihren Nachbarn zu provozieren.

Ein Holzfußboden wird mit einem Staubsauger gesäubert (laute Nachbarn)
Die Lautstärke des Staubsaugens ist davon abhängig, für welches Modell sich entschieden wird.

Dürfen Waschmaschinen in den Ruhezeiten betrieben werden?

Auch Waschmaschinen können enorm laut werden, spätestens im Schleudergang sind viele Geräte deutlich zu hören. Doch dürfen Waschmaschinen auch in den Ruhezeiten betrieben werden? Die Antwort lautet ja! Wie das Landesgericht Freiburg in einem Urteil im Jahr 2013 entschied, ist das Geräusch von betriebenen Waschmaschinen eine so genannte „sozial-adäquate Lärmbeeinträchtigung“, die von anderen Mietern hingenommen werden muss.
Als laute Nachbarn gelten Sie also nicht, wenn Sie Ihre Wäsche gelegentlich auch am Sonntag oder erst am Abend um 23 Uhr waschen. Mit Rücksicht auf Ihre Nachbarn sollte dies allerdings nicht zur Gewohnheit werden.

Gelten spielende Kinder als Ruhestörung?

Kinder schreien, lachen, weinen und verursachen laute Geräusche beim Spielen, das ist ganz normal. Doch gelten spielenden Nachbarskinder auch als laute Ruhestörung und kann es durch die Kinder möglicherweise sogar zu einer Anzeige wegen Ruhestörung kommen? Die Antwort lautete in diesem Fall nein! So müssen einer aktuellen Rechtssprechung zur Folge zum Beispiel Mieter, die eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mieten damit rechnen, dass in diesem Haus möglicherweise Familien mit Kindern leben, die Krach verursachen können.
Gleichzeitig sind allerdings auch die Eltern der Kinder in der Pflicht, durch erzieherische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Nachwuchs Rücksicht nimmt. Besonders in der Ruhezeit sollten die Eltern daher auf ihre Kinder achten.

Zwei kleine Kinder haben einen Topf auf dem Kopf und lachen (laute Nachbarn).
Spielende Kinder zählen zwar nicht zur Ruhestörung, jedoch sollten die Eltern während der Ruhezeit besonders auf ihre Kinder achten.

Gilt Musik als Ruhestörung?

Besonders zu laut aufgedrehte Musik empfinden viele Menschen als sehr störend. So gaben in einer Umfrage 23 Prozent der Befragten an, sich schon einmal über ihre Nachbarn, aufgrund von zu lauter Musik, beschwert zu haben. Auch vor Gericht mussten einige dieser Streite bereits ausgetragen werden. Doch was gilt bei zu lauter Musik? Generell gilt, dass unvermeidbarer Lärm sowie Geräusche, die ohne Absicht im alltäglichen Leben entstehen, hinzunehmen sind. Allerdings zählt Musik nicht zu diesen unvermeidbaren Geräuschen, weshalb die Musik in den gesetzlichen Ruhezeiten maximal noch auf Zimmerlautstärke aufgedreht werden darf. Auch hin und wieder eine Ausnahme, also zum Beispiel alle sechs Wochen eine Party, sind nicht gestattet und können zu einer Anzeige führen.
Von zu lauter Musik wird ebenfalls gesprochen, wenn diese beispielsweise bei einer Party aus einer Musikbox kommt oder beim Spielen eines Instruments entsteht.
Und auch außerhalb der allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten sollten Sie es mit lauter Musik nicht übertreiben. Laute Nachbarn sind auch diejenigen, die zum Beispiel am Abend um 20 Uhr ihre Musikboxen voll aufdrehen und so alle anderen Menschen im selben Haus stören. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollten Sie Ihre Musik daher immer nur in einem hinnehmbaren Rahmen genießen – egal zu welcher Uhrzeit.

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