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Brief vom Ordnungsamt wegen Hundegebell erhalten

7 Minuten Lesezeit
Mann liest vor der Haustür einen Brief vom Ordnungsamt wegen Hundegebell, neben ihm sitzt ein Hund, bedecktes Tageslicht

Erst lesen, dann reagieren. Nach einem Brief vom Ordnungsamt wegen Hundegebell sollten Sie den Umschlag mit dem Zustelldatum aufheben und die Frist notieren, bevor Sie über Ihre Antwort nachdenken.

Ein Brief vom Ordnungsamt wegen Hundegebell trifft die meisten Hundehalter unvorbereitet. Ihr Hund liegt friedlich auf seiner Decke, wenn Sie nach Hause kommen, und plötzlich steht da schwarz auf weiß, dass sich jemand über sein Bellen beschwert hat. Das fühlt sich ungerecht an und ein wenig beschämend, vor allem wenn Sie nicht einmal wissen, von wem die Beschwerde stammt. Atmen Sie durch. Ein solcher Brief ist meist der Beginn eines Verfahrens, in dem Sie gehört werden. Mit einem klaren Kopf und ein paar Schritten in der richtigen Reihenfolge lässt sich die Sache oft gut lösen.

Der Brief vom Ordnungsamt ist oft eine Anhörung

Lesen Sie zuerst genau, was für ein Schreiben vor Ihnen liegt. Oft ist es eine Anhörung. Prüfen Sie, ob es um ein Bußgeldverfahren geht oder um eine geplante Anordnung zur Hundehaltung. Vor einer Anordnung muss die Behörde Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Sicht zu schildern, so sehen es die Verwaltungsverfahrensgesetze vor. Im Bußgeldverfahren bekommen Sie einen Anhörungsbogen. Die Behörde nennt Ihnen den Vorwurf und gibt Ihnen Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Genau das schreibt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vor. Es genügt, wenn Betroffene die Gelegenheit zur Äußerung bekommen.

Manchmal enthält der Brief auch eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten darf die Behörde fünf bis 55 Euro erheben, so steht es in § 56 OWiG. Wirksam wird die Verwarnung nur, wenn Sie damit einverstanden sind und fristgerecht zahlen. Ein drittes mögliches Schreiben ist eine Anordnung zur Hundehaltung, etwa die Auflage, den Hund nicht stundenlang allein im Garten zu lassen. Solche Anordnungen enthalten eine Rechtsbehelfsbelehrung. Dort finden Sie Frist und Weg, je nach Bundesland Widerspruch bei der Behörde oder Klage beim Verwaltungsgericht.

Heben Sie in jedem Fall den Umschlag auf, denn auf ihm steht bei einer förmlichen Zustellung das Zustelldatum, ab dem die Fristen laufen. Notieren Sie sich außerdem die Frist, die im Brief steht. Fristen sind in diesen Verfahren der wichtigste Punkt, denn mit einer verpassten Frist verlieren Sie Möglichkeiten, die sich später kaum zurückholen lassen.

Wichtig

Ein Bußgeldbescheid ist etwas anderes als eine Anhörung. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die ihn erlassen hat. Das regelt § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

Antworten oder schweigen ist Ihre Entscheidung

Im Bußgeldverfahren müssen Sie auf den Anhörungsbogen zur Sache nichts sagen. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verweist für die Anhörung auf die Strafprozessordnung, und nach § 136 StPO steht es Betroffenen frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht. Anders ist es bei den Angaben zu Ihrer Person. Ihre Personalien müssen stimmen, denn falsche oder verweigerte Angaben zur Person sind nach § 111 OWiG selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Ob Sie zur Sache Stellung nehmen, hängt vom Einzelfall ab. Bellt Ihr Hund tatsächlich, während Sie unterwegs sind, kann eine kurze, sachliche Antwort viel bewirken. Schreiben Sie, dass Sie das Problem ernst nehmen, und nennen Sie die Schritte, die Sie bereits unternehmen, zum Beispiel Training oder eine Betreuung in den Stunden, in denen der Hund allein ist. So sieht die Behörde, dass sich etwas tut. Halten Sie den Vorwurf dagegen für falsch, ist es oft klüger, sich vor einer Antwort beraten zu lassen. Akteneinsicht können Sie selbst bei der Behörde beantragen, das regelt § 49 OWiG, oder über einen Anwalt. Dann sehen Sie, worauf sich die Beschwerde stützt.

Nach Ihrer Antwort muss die Behörde das Verfahren nicht bis zum Bußgeld weiterführen. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt nach § 47 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, und sie kann ein Verfahren einstellen. Zeigen Sie deshalb, dass sich etwas ändert. Eine kurze Bestätigung des Hundetrainers ist ein guter Beleg. Eigene Aufnahmen, auf denen Ihr Hund ruhig bleibt, sind es ebenso. Schicken Sie diese Unterlagen ruhig auch ungefragt nach, wenn sich die Lage in den Wochen nach der Anhörung bessert.

Ruhig bleiben und das Gespräch mit den Nachbarn suchen

Der erste Impuls ist oft, herauszufinden, wer sich beschwert hat. Lassen Sie diesen Gedanken lieber los. Wichtiger ist, dass es eine Beschwerde gibt, und dass es im Umfeld Menschen gibt, die das Bellen belastet. Ein offenes Wort bei den direkten Nachbarn kann viel entschärfen, weil Sie nicht verteidigend auftreten. Bitten Sie freundlich um eine offene Rückmeldung zum Bellen. Oft nennen Ihnen die Nachbarn dann auch die Zeiten, in denen es besonders auffällt.

Viele Halter erfahren erst auf diesem Weg, dass ihr Hund regelmäßig bellt, sobald sie das Haus verlassen. Zeigen Sie, dass Sie etwas ändern wollen, und bitten Sie darum, sich bei Ihnen zu melden, wenn es wieder schlimm wird. Damit verschieben Sie den Konflikt von der Behörde zurück an den Gartenzaun. Dort lässt er sich meist leichter lösen. Geben Sie Ihren Nachbarn ruhig Ihre Telefonnummer. Eine kurze Nachricht, wenn der Hund am Vormittag wieder lange bellt, ist für beide Seiten angenehmer als die nächste Beschwerde beim Amt. Für Sie ist sie außerdem eine wertvolle Rückmeldung, ob das Training schon wirkt.

Gegen Hundegebell helfen Training und Auslastung

Hunde bellen aus Gründen. Oft steckt Stress dahinter, weil der Hund nicht gelernt hat, allein zu bleiben. Manche Hunde langweilen sich, andere melden jedes Geräusch im Treppenhaus. Eine Kamera mit Tonaufnahme zeigt Ihnen Zeitpunkt und Dauer des Bellens. Mit diesen Aufnahmen kann ein Hundetrainer viel genauer arbeiten als mit einer Vermutung.

Frau übt im Garten mit ihrem Hund, warmes Nachmittagslicht
Kurze, ruhige Übungen und eine ausgiebige Runde vor dem Weggehen helfen vielen Hunden, entspannter allein zu bleiben.

Planen Sie das Alleinbleiben in kleinen Schritten neu. Beginnen Sie mit wenigen Minuten und steigern Sie die Zeit langsam. Gehen Sie vorher eine ausgiebige Runde, damit der Hund müde und zufrieden ist. Für lange Arbeitstage gibt es Gassi-Dienste und Hundetagesstätten. Auch eine Nachbarin, die mittags kurz vorbeischaut, kann den Tag für Ihren Hund verkürzen. Finger weg von Stromhalsbändern: Das Tierschutzgesetz verbietet, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken und ihm dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit Bundes- oder Landesrecht das nicht ausdrücklich zulässt.

Gegen den Bußgeldbescheid des Ordnungsamts hilft der Einspruch

Kommt nach der Anhörung ein Bußgeldbescheid, prüfen Sie ihn in Ruhe. Halten Sie ihn für unberechtigt oder zu hoch, legen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein. Die Frist steht in § 67 OWiG. Der Einspruch kann sich auch nur auf einzelne Punkte beschränken. Bedenken Sie dabei: Kommt es zur Verhandlung, ist das Amtsgericht an die Höhe im Bescheid nicht gebunden und kann die Geldbuße auch erhöhen. Die Behörde prüft den Fall dann erneut. Nimmt sie den Bescheid nicht zurück, gehen die Akten nach § 69 OWiG über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren noch einstellen, sonst entscheidet das Gericht.

Wägen Sie dabei Aufwand und Nutzen ab. Haben Sie das Problem inzwischen gelöst und können das belegen, etwa mit der Bestätigung eines Hundetrainers, lohnt es sich, das der Behörde mitzuteilen. Bei höheren Beträgen oder einer Anordnung, die Ihre Hundehaltung stark einschränkt, ist anwaltlicher Rat sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Vertrag, ein Blick in die Unterlagen lohnt sich.

Ein Brief ist auch eine Chance

So unangenehm das Schreiben ist, es bringt eine Information, die Ihnen sonst gefehlt hätte. Ihr Hund fühlt sich in Ihrer Abwesenheit offenbar nicht wohl, und das lässt sich ändern. Wenn Sie jetzt ruhig reagieren und das Bellen angehen, gewinnen am Ende alle, Ihr Hund eingeschlossen. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag über Ruhestörung durch Hundegebell.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Im Bußgeldverfahren müssen Sie zur Sache nichts sagen, das ist Ihr Recht. Ihre Personalien wie Name und Wohnort müssen aber stimmen und dürfen nicht verweigert werden, sonst begehen Sie selbst eine Ordnungswidrigkeit. Freiwillige Angaben wie eine Telefonnummer gehören nicht dazu.

Wie hoch kann das Bußgeld wegen Hundegebell sein?

Maßgeblich ist zuerst das Landesrecht, in Nordrhein-Westfalen sind für Tierlärm bis zu 5.000 Euro möglich. Wo ein Land keine eigene Regel hat, sieht § 117 OWiG für unzulässigen Lärm ebenfalls bis zu 5.000 Euro vor. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Für Anordnungen gilt die Frist, die in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Heben Sie den Umschlag mit dem Zustelldatum auf.

Quellen

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI

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