Home Staging Verband DGHR hilft bei drohender Zwangsversteigerung

Jobverlust, eine schwere Krankheit des Hauptverdieners oder Ehescheidung: Unvorhergesehene Schicksalsschläge haben für Wohneigentümer oft auch massive wirtschaftliche Folgen. Spätestens dann, wenn die Tilgung eines Immobilienkredits gefährdet ist, sollte schnell gehandelt werden, bevor die Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren einleitet. Wenn der finanzielle Engpass nur vorübergehend ist, kann eine Senkung der monatlich zu zahlenden Rate Entlastung bringen und den Immobilienverlust unter Umständen verhindern. Weil der Zinssatz fix ist, kann aber nur die Tilgung verringert oder ausgesetzt werden. Eventuell lassen sich Banken auch auf eine vorübergehende Stundung der Raten ein. Zeitlich befristet wird dann weder Zins noch Tilgung gezahlt. Das bringt kurzfristig finanzielle Entlastung, ist aber keine langfristige Option. Denn die Schuldenlast steigt kontinuierlich. Mitunter ist trotz der Bemühungen die Immobilie aber nicht mehr zu retten. Dann gilt es, das Wohneigentum freihändig zu verkaufen, bevor der Hammer fällt. Das bringt meist einen höheren Erlös als bei einer Zwangsversteigerung. Wichtig dabei ist, mit der Bank einen Fahrplan abzustimmen – sei es für den Preis oder den Übergabezeitpunkt. Gut zu wissen: Wer unverschuldet in Not geraten ist, kann ein sogenanntes Charity-Home Staging in Anspruch nehmen, um die eigenen vier Wände für den Verkauf optimal in Szene zu setzen. „Ein engagiertes Team von professionellen Home Stagern aus ganz Deutschland findet sich beim Betroffenen zusammen, packt mit Know-how an und sorgt so für die ansprechende Inszenierung des Objekts“, erklärt Iris Houghton, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Home Staging und Redesign (DGHR). Ein gepflegter Vorgarten, Aufgeräumtheit und Helligkeit zeigen immer Wirkung: Fachkundiges Home Staging beschleunigt nachweislich den Verkauf und hilft, den bestmöglichen Preis zu erzielen. (Advertorial)